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Die
Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland werden vom Presbyterium
geleitet. Diesem gehören die Gemeindepfarrer/innen als geborenes Mitglied
sowie eine von der Gemeindegröße abhängige Zahl von Presbytern/innen an.
Dabei wird darauf geachtet, dass die Zahl der Ehrenamtlichen die der Theologen
deutlich übersteigt.
Die Aufgaben des Presbyteriums umfassen das ganze gemeindliche Leben: So entscheidet es z.B. über alle Einstellungen (auch die Wahl neuer Pfarrer/innen), über Zeit und Ablauf der Gottesdienste, die Konfirmation oder über Bau, Unterhalt und Verkauf der kirchlichen Gebäude und Grundstücke. Übergeordnete Aufsichtsinstanz ist der Kreissynodalvorstand, bei besonders schwerwiegenden Entscheidungen in finanzieller, personeller oder baulicher Hinsicht die Kirchenleitung.
Die Wahl des Presbyteriums findet alle vier Jahre statt. Wahlberechtigt
sind alle konfirmierten Gemeindemitglieder. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
wird bei den über 16-jährigen auf die Vorlage des Konfirmationsbescheinigung
verzichtet. Wählbar sind Gemeindemitglieder ab der Volljährigkeit bis
zur Vollendung des 75. Lebensjahres.
Für jede Pfarrstelle der Gemeinde entsendet das Presbyterium einen Delegierten
in die Kreissynode, das Parlament des Kirchenkreises. Die Gemeindepfarrer
sind dort geborene Mitglieder (bei geteilten Stellen: nur diejenigen,
die Mitglied des Presbyteriums sind). (EKIR.de)
Bereich Nord: Pfarrer Uwe Flaig
Bereich Süd: Pfarrer Norbert Plenz und Pfarrer Christopher Preis
Hartmut Scheidt
Ingrid Bieber · Knuth Bierwas · Ralf Blaczek · Iris Hesterkamp · Daniel Hödtke · Wilma Kemminer · Christel Krey · Siegfried Mielke · Jochen Oetelshoven · Sabine Peters · Edith Pieper · Klaus von Rath · Karin Schmidt · Bernd Jürgen Schönfeld · Frank Schreiber · Silke Schüngel · Linda Tacke · Martina Wolfsbach · Frank Wünsche
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Die Seite wurde aktualisiert: 06.10.2011, 18.07